Anmeldung zur Ausbildung
Aufnahmevoraussetzung für Ihre Ausbildung als GoldschmiedIn, SilberschmiedIn, MetallbildnerIn oder GraveurIn an der Berufsfachschule ist ein allgemeinbildender Schulabschluss und die Teilnahme an einem Auswahlverfahren. Nach erfolgter Anmeldung werden alle BewerberInnen schriftlich zu diesem Auswahlverfahren eingeladen.
Das Auswahlverfahren, das über die Aufnahme im darauf folgenden Schuljahr entscheidet, findet i.d.R. im März statt.
Die aktuellen Termine zu Ihrer Bewerbung für die Berufsfachschule und den dazugehörigen Aufnahmeantrag finden Sie in unserem Infocenter.
BewerberInnen ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben Vorrang vor BewerberInnen mit Berufsausbildung. Ausländische BewerberInnen müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen und darüber einen Nachweis erbringen (z.B. Goetheinstitut).

Wie kann ich meine Ausbildung finanzieren?
Selbstverständlich sind alle unsere Ausbildungs- und Weiterbildungsgänge BAföG-berechtigt nach den gültigen staatlichen Richtlinien. Folgende Anträge auf Ausbildungsförderung (BaföG) können nach dem Bundesausbildungsförderungsgestz (§9) gestellt werden:
Schüler-BaföG
Elternunabhängiges BaföG
weiter Informationen unter:
"Bildungskreditprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung"
